Der Arbeitsvertrag stellt ein zentrales Dokument im Recruiting dar – in der Regel hat es sich etabliert, das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Recruiting-Prozess mit einem Arbeitsvertrag zu besiegeln. In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter einem Arbeitsvertrag zu verstehen ist, welche Eigenschaften typisch sind und welcher Inhalt sich in der Praxis etabliert hat.
Inhalt
Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
Grundsätzlich liegt ein Arbeitsvertrag vor, sobald sich eine Person gegen Entgelt zur Arbeitsleistung für eine andere Person verpflichtet. Jene Person, die die Arbeit leistet, ist Arbeitnehmer·in, während jene Person, welche die Arbeitsleistung empfängt, Arbeitgeber·in ist. Beide Vertragspartner haben Rechte und Pflichten.
- Arbeitnehmer·in: Arbeitsleistung (Pflicht)
- Arbeitgeber·in: Bezahlung (Pflicht)
Sofern die Rechte und Pflichten gesetzlich nicht ausreichend definiert sind, werden Sie im Arbeitsvertrag geregelt. Der Vertrag ist an keine bestimmte Form gebunden, er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag dennoch, da so im Zweifelsfall (oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen) klar beurteilt werden kann.
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Merkmale des Arbeitsvertrags
Damit ein Arbeitsverhältnis besteht, müssen laut der österreichischen Arbeiterkammer nicht alle der folgenden Merkmale in einem Arbeitsvertrag vorkommen, jedoch inhaltlich überwiegen:
- Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der arbeitnehmenden Person
- Arbeitsverhältnis als Dauerschuld-Verhältnis
- Persönliche Arbeitspflicht der arbeitnehmenden Person
- Arbeitsleistung durch die Verwendung von Arbeitsmitteln, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden
- Arbeitnehmer·in ist in Unternehmensorganisation des Arbeitgebers eingegliedert
- Risiko und Erfolg der Arbeitsleistung treffen den Arbeitgeber
Eine grundlegende Eigenschaft ist außerdem, ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist. Befristete Verträge werden in der Regel bei Praktika, Vertretungen oder Saisonarbeit ausgestellt.
Vertragsinhalt in der Praxis
Bei der Erstellung eines rechtskonformen Arbeitsvertrags sollten folgende Punkte unbedingt enthalten sein:
- Inhalt der Arbeit: Skizzierung der Aufgaben der arbeitnehmenden Person (Achtung: keine zu detaillierte Auflistung der Aufgaben, da Arbeitsinhalte häufig variieren und relativ flexibel bleiben sollten).
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Darlegung, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss das Ende des Arbeitsverhältnisses klar definiert werden. Dass dabei keine Kündigung notwendig ist, sondern das Arbeitsverhältnisses mit diesem Datum beendet wird, muss ebenfalls im Vertrag stehen.
- Ort und Zeit: Angabe des Arbeitsortes, der vereinbarten Arbeitszeit (z. B. 38,5 Stunden pro Woche), evtl. Überstunden-Regelungen und tägliche Arbeitszeiten (z. B. flexible Zeiteinteilung und Kernarbeitszeit von 9 bis 15 Uhr).
- Probezeit und Urlaub: Erklärung über die Dauer der Probezeit, Anzahl der Urlaubstage, Anspruch auf Urlaubsgeld, etc.
- Gehalt: Klare Angabe über die Höhe des Gehalts, Zuschläge, Sonderzahlungen und über den Zeitpunkt der Auszahlung.
- Kündigung: Dauer der Kündigungsfrist (auch wenn gesetzlich geregelt), Ansprüche, etc.
- Krankheit: Vorgehen im Krankheitsfall (z. B. Arzt-Bescheinigungen).
- Nebentätigkeit: Klare Vereinbarung bzgl. des Vorgehens bei etwaigen Neben-Beschäftigungen treffen und festhalten.
- Verschwiegenheitserklärung und Konkurrenzklausel: Pflicht der arbeitnehmenden Person zur Geheimhaltung interner Vorgänge und Regelung bzgl. Arbeitsverhältnissen mit Wettbewerbern nach Unternehmensaustritt.
Was bringt ein Arbeitsvertrag? Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
kontrolliertes Arbeitsverhältnis (schützt beide Vertragsparteien) | Bindung beider Parteien an den Vertrag |
klare Regelungen bzgl. Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch, Unternehmensaustritt, etc. | Vertragsveränderungen müssen der vorher festgelegten Form entsprechen |
abgegrenzter Aufgabenbereich bzw. definierte Pflichten | Fairness, Loyalität und guter Wille als Voraussetzung |
Erklärung über die Rechte der Arbeitnehmenden | Vertragserstellung ist oft mit großer Unsicherheit auf beiden Seiten verbunden |
Rechtliche Unterschiede
Egal, ob in Österreich, Deutschland oder der Schweiz – die Arbeitsbedingungen müssen in allen drei Ländern hohen rechtlichen Standards entsprechen. Dennoch gibt es im Arbeitsrecht einige Unterschiede, die sich auch auf den Arbeitsvertrag auswirken.
In Österreich wird der Anstellungsvertrag in unterschiedlichen Gesetzen z.B. für Angestellte oder den öffentlichen Dienst separat geregelt. In Deutschland gibt es nur ein Gesetz. Generell wird der Terminus „Arbeitsvertrag“ in den offiziellen Gesetzestexten kaum verwendet. Man spricht eher von einem Dienstvertrag.
Gibt es in Österreich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag, dann hat der Arbeitgeber die Pflicht, diesen spätestens am ersten Arbeitstag einen Dienstzettel auszuhändigen. Auf diesem müssen alle Charakteristika des Arbeitsverhältnisses aufgeführt sein. Dabei darf nicht von den mündlich getroffenen Vereinbarungen abgewichen werden.
Disclaimer:
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