Arbeitszeugnis

Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland, haben Mitarbeitende beim Austritt aus einem Unternehmen das Recht auf schriftlich verfasste Arbeitszeugnisse. Dabei gelten für die Unternehmen klare Vorschriften. Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen und dabei gegenüber den Mitarbeitenden positive Absichten ausdrücken. Grundsätzlich ist das Arbeitszeugnis also immer sehr subjektiv, wobei keine offene Kritik eingebaut werden darf.

Dieser Anspruch kann die Mitarbeitenden in zweierlei Hinsicht negativ sein: Einerseits kann das Arbeitszeugnis durch übertriebenes Lob unglaubwürdig wirken und andererseits kennen erfahrene Personal-Verantwortliche die wahren Bedeutungen hinter bestimmten, vermeintlich wohlwollenden Formulierungen in Arbeitszeugnissen.

Grundlegende Formalkriterien

Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es sollte immer an die Person angepasst und kein einheitliches Dokument sein, das alle bekommen. Dazu gehört auch, dass alle Angaben, wie z. B. persönliche Daten, Tätigkeitszeitraum etc. spezifisch auf die einzelnen Mitarbeitenden zugeschnitten sind.

Eine Unterschrift und evtl. der Firmenstempel am Ende des Zeugnisses sind absolute Pflicht, während eine Schlussformel (die beispielsweise das Bedauern über den Austritt ausdrückt) kein Muss ist. Auch der Kündigungsgrund ist optional und nur dann einzubauen, wenn der Mitarbeitende damit ausdrücklich einverstanden ist.

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis ähneln einander meistens sehr, trotzdem können drei verschiedene Typen unterschieden werden:

1. Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist im Grunde lediglich eine Aufführung aller Tätigkeiten und Aufgaben sowie eine Dokumentation der objektiv überprüfbaren Fakten des Arbeitsverhältnisses. Qualitative Merkmale oder subjektive Aussagen über das Arbeitsverhältnis sucht man in einem einfachen Arbeitszeugnis vergebens.

2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt neben allen Fakten und objektiven Merkmalen außerdem Auskunft über die Leistungen und das Verhalten der Mitarbeitenden. In ein qualifiziertes Zeugnis fließen also subjektive Bewertungen in die Aussagen mit ein.

3. Das Zwischenzeugnis

Ein sogenanntes Zwischenzeugnis wird meist dann ausgestellt, wenn eine Führungskraft ausgetauscht wird, das Arbeitsverhältnis schon sehr lange besteht oder ein Unternehmen in neuen Besitz kommt. Ob es sich um ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis handelt, ist Verhandlungssache und oft vom jeweiligen Ausstellungsgrund abhängig.

Im Arbeitszeugnis enthalten: „Codes und Noten“

Häufig möchten Unternehmen sicherstellen, dass die zukünftigen Arbeitgebenden mehr über Ihre ehemaligen Mitarbeitenden erfahren, als deren Bewerbungen vielleicht mitteilen. Sei es, weil sie exzellente Arbeit leisten oder eben nicht. Da bei einem Arbeitszeugnis Formulierungen immer positiv sein müssen, haben sich im Laufe der Zeit einige Phrasen entwickelt, die nicht unbedingt das aussagen, was man auf den ersten Blick vermuten würde.

Arbeitszeugnis-Code

XY arbeitete sehr genau und erledigte ihre/seine Arbeit immer ordnungsgemäß.XY zeigte keine Eigeninitiative.
XY gab einige Anregungen, die auch geprüft wurden.XY hatte nur Vorschläge, die nicht umsetzbar waren.
XY arbeitete meist nach eigener Planung.XY ignorierte Anweisungen der Führungskräfte.
XY war stets pünktlich.XY war nicht zu Überstunden bereit.
XY war tüchtig und konnte ihre/seine Meinung vertreten.XY konnte nicht mit Kritik umgehen.
XY war mit Interesse bei der Sache.XY hatte keinen Erfolg.
XY stellte die eigenen Standpunkte in selbstbewusster Art vor.XY war arrogant und anmaßend.
XY hatte gutes Einfühlungsvermögen in den Belangen anderer Teammitglieder.XY verbrachte mehr Zeit mit Flirten als Arbeiten.

Beurteilende Phrasen

Note 1…stets zu unserer vollsten/größten Zufriedenheit.
Note 1-2…zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Note 2…stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Note 3…zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit.
Note 4…zu unserer Zufriedenheit.
Note 5…insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.

Musterbeispiel

Halten Sie sich beim Schreiben eines Zeugnisses an folgende Gliederung. Die Länge und Ausführlichkeit der einzelnen Punkte können dabei natürlich variieren:

  • Überschrift „Arbeitszeugnis“
  • personenbezogene Daten
  • Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis)
  • Beendigungsgrund (nur wenn vom Mitarbeitenden erwünscht) und Schlussformel (kein Muss)
  • Unterschrift, Datum, Stempel

Dieses Muster-Arbeitszeugnis kann als Vorlage für die Zeugnisse Ihrer Mitarbeitenden dienen. Passen Sie die Arbeitszeugnis-Vorlage entsprechend an die jeweiligen Personen an.


ARBEITSZEUGNIS

Frau Valentina Schwegler, geboren am 27. Juni 1989, wohnhaft in 1180 Wien, Gentzgasse 14, war vom 15.10.2012 bis 1.2.2016 in unserem Unternehmen als Consultant (38,5h/Woche) tätig.

Ihr Tätigkeitsbereich umfasste:

– Auflistung aller Tätigkeiten und Aufgaben

– …

Frau Schwegler zeichnete sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch großes Engagement und die notwendige Flexibilität aus. Sie erwies sich als engagierte, sehr zuverlässige und aktive

Mitarbeiterin. Frau Schwegler hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Wir bedanken uns bei ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Mit Freundlichen Grüßen

Mustermann GmbH

(Unterschrift, Datum und Stempel)